Patientenkurzakte (PKA)

Überblick über die wichtigsten Gesundheitsinformationen

Die Patientenkurzakte (PKA) soll die wichtigsten medizinischen Informationen strukturiert zusammenführen und aufbereiten, sodass sie im Versorgungsalltag schnell erfassbar und unmittelbar nutzbar sind.

Die inhaltliche und technische Ausgestaltung der PKA wird aktuell vor dem Hintergrund nationaler Anforderungen und europäischer Entwicklungen, insbesondere rund um die European Patient Summary weiterentwickelt. Ziel ist eine Lösung, die bestehende Versorgungsprozesse sinnvoll ergänzt und gleichzeitig die Grundlage für einen interoperablen Datenaustausch innerhalb Deutschlands und Europas schafft.

Überblick über die wichtigsten Gesundheits-informationen

Die Patientenkurzakte (PKA) soll die wichtigsten medizinischen Informationen strukturiert zusammenführen und aufbereiten, sodass sie im Versorgungsalltag schnell erfassbar und unmittelbar nutzbar sind.

Die inhaltliche und technische Ausgestaltung der PKA wird aktuell vor dem Hintergrund nationaler Anforderungen und europäischer Entwicklungen, insbesondere rund um die European Patient Summary weiterentwickelt. Ziel ist eine Lösung, die bestehende Versorgungsprozesse sinnvoll ergänzt und gleichzeitig die Grundlage für einen interoperablen Datenaustausch innerhalb Deutschlands und Europas schafft.

Warum das Projekt zählt

Die aktuelle Realität sieht so aus, dass Informationen verteilt vorliegen und relevante Daten aktiv gesucht werden müssen.

Mit der PKA erhalten Versorgungsteams strukturiert essenzielle Informationen z. B. Allergien, Diagnosen oder Vorsorgevollmachten. Die PKA stellt die wichtigsten medizinischen Informationen übersichtlich dar.

Sie soll nicht nur in der deutschen ePA nutzbar sein, sondern auch EU-weit über den National Contact Point for e-Health (NCPeH) bereitgestellt werden. Ideal für grenzüberschreitende Versorgungsszenarien.

Durch die Nutzung eines standardisierten FHIR-Formats entsteht ein flexibles Datenmodell, das perspektivisch mit anderen Inhalten in der ePA gezielt verknüpft und für individuelle Ansichten genutzt werden kann.

Wo hilft die PKA konkret?

  • Notfallversorgung: schneller Zugriff auf kritische Informationen
  • Regelversorgung: Überblick bei unbekannten Patient:innen
  • Arztwechsel / Vertretungssituationen: nahtlose Informationsweitergabe
  • Grenzüberschreitende Behandlung: verständliche Daten über Ländergrenzen hinweg
  • Patient:innen & Angehörige – selbstbestimmter Zugang zu Gesundheitsdaten

Verpflichtende Inhalte der Patientenkurzakte

Medizinische Warnungen

Diagnosen

Medikation

Prozeduren

Allergien /
Unverträglichkeiten

Medizinprodukte und
Implantate

Neben den verpflichtenden Inhalten der PKA, gibt es auch weitere optionale Inhalte:

  • Impfungen / Prophylaxen
  • Diagnostische Ergebnisse
  • Funktionszustand
  • Mediz. Vorgeschichte / Anamnese
  • Schwangerschaftshistorie/ -anamnese
  • Beobachtungen zum sozialen Hintergrund
  • Versorgungsplan
  • Angaben zu seltenen Erkrankungen
  • von Patient:in zur Verfügung gestellte Dokumente
  • Persönliche Erklärungen

Die dargestellten Inhalte entsprechen den im EHDS-Kontext vorgesehenen Informationsblöcken der Patient Summary. Im Rahmen der Projektarbeit wird geklärt, ob aufgrund der Vielzahl von Informationen eine schrittweise Einführung sinnvoll ist.

Mehrwert des MIOs

Die Patientenkurzakte bündelt zentrale Gesundheitsinformationen strukturiert, interoperabel und übersichtlich – und unterstützt so eine sichere, koordinierte und effiziente Versorgung in Akut- und Regelversorgung.

Mehrwert des MIOs

Die Patientenkurzakte bündelt zentrale Gesundheitsinformationen strukturiert, interoperabel und übersichtlich – und unterstützt so eine sichere, koordinierte und effiziente Versorgung in Akut- und Regelversorgung.

Projektstatus & Highlights

Die PKA befindet sich aktuell in der konzeptionellen Weiterentwicklung. Es sind noch nationale Fristen offen, Europäische Anforderungen konkretisieren sich (ab 2027) und die Umsetzungsperspektive sagt, dass die PKA spätestens 2029 relevant ist.

Was aktuell passiert

Parallel dazu laufen Spezifikationsarbeiten, Prozessanalysen im Versorgungskontext sowie Abstimmungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Die PKA ist nicht nur für Deutschland konzipiert. Die PKA entsteht aktuell im Zusammenspiel von nationalen gesetzlichen Anforderungen (SGB V), europäischen Vorgaben (EHDS) und technischen Entwicklungen rund um die ePA.

Dabei verschiebt sich auch die technische Basis von dokumentenbasierten Strukturen hin zu FHIR®-basierten Datenmodellen.
Mit Blick auf den European Health Data Space (EHDS) wird sie zur Grundlage für den Austausch der European Patient Summary (EPS).

Bis 2029 soll Deutschland in der Lage sein, Gesundheitsdaten grenzüberschreitend bereitzustellen.
Dafür wird eine Schnittstelle der ePA zum National Contact Point eHealth (NCPeH) genutzt. Dort wird die nationale PKA auf ein Europäisches Format übertragen, um so im Ausland in Landessprache und passende nationale Gegebenheiten genutzt werden zu können.

Die PKA ist damit ein zentraler Baustein für eine europäisch vernetzte Versorgung.

Wie könnte ein MIO in Primärsysteme eingebunden sein?

Die Patientenkurzakte soll einem gezielten Überblick über die wichtigsten Gesundheitsinformationen von Patient:innen bieten. Dafür sind Übersichtlichkeit, sinnvolle Priorisierung und die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Informationen anzuzeigen, entscheidend.

Voraussetzung: Die PKA muss intelligent in bestehende Prozesse und Systeme eingebettet werden. Deshalb arbeiten wir frühzeitig an praxisnahen Beispielen, um Leistungserbringende und Systemhersteller:innen bei einer nutzerzentrierten Umsetzung zu unterstützen.

Userflow des Krankenhausentlassbriefs

FAQ

Die genaue Einordnung der PKA in die ePA-Roadmap und entsprechende Verbindlichkeiten (wie Konformitätsbewertungen von Primärsystemen) ist aktuell (Stand April 2026) noch nicht final festgelegt. Klar ist aber: Die PKA gewinnt strategisch an Bedeutung, weil sie sowohl nationale Anforderungen an eine strukturierte Übersicht in der ePA als auch europäische Anforderungen an den Austausch von Patient Summaries adressiert. Im EHDS wird der grenzüberschreitende Austausch von Patient Summaries ab 26. März 2029 für die Mitgliedstaaten verpflichtend.

Nein. Historisch hat die PKA ihren Ursprung im Notfalldatenmanagement und im Notfalldatensatz (NFD). Die ursprüngliche PKA 1.0 war inhaltlich stark daran orientiert. Die Weiterentwicklung zur PKA 2.0 geht jedoch bewusst darüber hinaus: Die PKA soll nicht nur in Notfallsituationen unterstützen, sondern allgemein eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Gesundheitsinformationen für unterschiedliche Versorgungssituationen bieten – z. B. bei Erstkontakt und Anamnese (unbekannter Patient:innen), sektorenübergreifenden Übergängen (z.B. ambulant => stationär => Rehabilitation) und in grenzüberschreitenden Behandlungskontexten (z.B. Tourist:innen im Europäischen Ausland).

Die PKA 2.0 soll eine kompakte, strukturierte Übersicht über die wichtigsten Gesundheitsinformationen einer Patientin oder eines Patienten bieten. Inhaltlich orientiert sie sich an der European Patient Summary, berücksichtigt aber auch den Notfalldatensatz sowie bestehende deutsche Formate, um eine möglichst gute Nachnutzbarkeit in der Versorgung zu ermöglichen.

Geplant sind derzeit insbesondere drei Gruppen von Inhalten:
    •    Administrative Angaben wie Person, Kontaktdaten und Versicherung
    •    Verpflichtende medizinische Inhalte wie medizinische Warnungen, Allergien/Unverträglichkeiten, Diagnosen, Medikation, Medizinprodukte/Implantate und Prozeduren
    •    Optionale Inhalte wie Impfungen, Funktionszustand, medizinische Vorgeschichte, persönliche Erklärungen oder Versorgungspläne

Welche Bausteine in welcher Ausbaustufe umgesetzt werden, wird aktuell weiter konkretisiert – mit dem Ziel, eine möglichst versorgungsrelevante und praxistaugliche Auswahl für Deutschland zu definieren.

Nein – genau das soll möglichst vermieden werden. Viele relevante Gesundheitsinformationen liegen bereits strukturiert in Primärsystemen und perspektivisch auch vermehrt in der ePA vor. Die PKA ist als strukturierte Zusammenfassung wichtigster Gesundheitsinformationen gedacht und soll sich daher möglichst aus bereits vorhandenen Informationen speisen. Das bedeutet: Bestimmte Inhalte können künftig aus anderen strukturierten ePA-Inhalten übernommen oder angezeigt werden – zum Beispiel Medikation aus dem elektronischen Medikationsplan, Impfungen aus dem eImpfpass oder Labor- und Bildbefunde für beobachtete Gesundheitszustände. 

Bei besonders dynamischen Inhalten wie Diagnosen, Allergien, Prozeduren oder Implantaten wird es voraussichtlich darüber hinaus wichtig sein, diese für die PKA gezielt anpassen, priorisieren oder ausblenden zu können – ohne die ursprünglichen Quelldokumente (z.B. strukturierte Arzt- und Entlassbriefe) zu verändern.

Je mehr Informationen künftig bereits strukturiert vorliegen, desto vollständiger, aussagekräftiger und einfacher befüllbar wird die Patientenkurzakte.

Ja. Die zukünftige PKA („PKA 2.0.0“) soll so spezifiziert werden, dass sie die Anforderungen des deutschen Versorgungssystems abbildet und gleichzeitig an europäische Vorgaben – insbesondere an das Konzept des Patient Summary im Rahmen des EHDS bzw. MyHealth@EU – anschlussfähig ist. EU-Vorgaben definieren nicht zwingend 1:1 die nationale Primärdokumentation. Vielmehr ist vorgesehen, dass nationale Formate an den entsprechenden Schnittstellen (z. B. über nationale Kontaktstellen) in ein EU-kompatibles Austauschformat überführt werden.

Die PKA ist Teil der Opt-out-ePA und muss syntaktisch sowie semantisch interoperabel ausgestaltet sein. Dies gilt mit Blick auf sowohl den nationalen intersektoralen Datenaustausch als auch den EU-weiten Datenaustausch. Der Notfalldatensatz (NFD) nach dem Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist als Teildatensatz in der PKA zu enthalten (§ 358 Abs. 2 SGB V), soll laut aktueller gesetzliche Vorgabe (Stand April 2026) aber parallel weiterhin als Offline-Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verfügbar bleiben (§ 334 SGB V). Perspektivisch könnten Mechanismen des „Proof-of-Patient-Presence“ (PoPP) auch einen sicheren, standardisierten Zugriff auf die ePA (und damit PKA) im Notfall ermöglichen, ohne dass dafür spezielle Lesegeräte erforderlich sind, während gleichzeitig die Einwilligungs- und Datenschutzanforderungen gewährleistet bleiben.

Nein, die PKA soll keine anderen Medizinischen Informationsobjekte (MIOs) oder andere Dokumente ersetzen.

Die wichtigsten medizinisch relevanten Informationen eines Patienten für Leistungserbringer, schnell und übersichtlich darzustellen.

Damit die wichtigsten medizinischen Informationen in der PKA gebündelt zusammengetragen werden können, müssen sie als strukturierte Daten in einem System oder ePA vorliegen. Dafür müssen vielen Stakeholder und Interessensgruppen zusammen arbeiten, um diesen Meilenstein der Interoperabilität meistern zu können.

Weiterführende Links

🔗 Vollständige Projektseite: https://mio.kbv.de/spaces/PKA2X0X0/overview

Weitere Projekte / MIOs

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird in verschiedenen Projekten und MIOs gestaltet.
Hier findest du unsere aktuellen Projekte und MIOs, mit der wir die Standardisierung der Gesundheitsdaten weiterentwickeln werden.